Wie lange darf ich in meinem Ferienhaus wohnen?

Wer für viel Geld ein schönes Ferienhaus in traumhafter Lage kauft, hat meist den nachvollziehbaren Wunsch. es nicht immer nur den Urlaubern zu überlassen, sondern auch selbst mehrere Wochen im Jahr darin zu leben. Das ist durchaus legitim, nur sollten ein paar Dinge dabei bedacht werden.

Gewichtig ist der Punkt der steuerlichen Vergünstigungen. Denn wenn man mit seinem Ferienhaus ernsthafte Gewinnabsichten hat, hilft der Staat teilweise bei der Finanzierung per Steuerersparnis. Auch laufende Kosten, die die Einnahmen möglicherweise übersteigen, wie Darlehenszinsen und Nebenkosten des Ferienhauses, können so teilweise ausgeglichen werden. Doch wenn Sie zuviel Zeit als Bewohner des Ferienhauses verbringen, wird eben diese Gewinnabsicht angezweifelt, die Ferienhaus-Vermietung gilt dann als "Liebhaberei". Wie lange Sie in Ihrem Haus wohnen dürfen, bis es zu dieser Einschätzung kommt, ist regional verschieden. Die "ortsübliche Vermietungszeit" ist dabei der Richtwert, von dem Sie nicht mehr als 25 Prozent abweichen sollten. Informieren Sie sich über diese Mindestvermietungszeit vor Ort.

Für Sondergebiete gelten andere Regeln

Problematisch kann es auch werden, wenn Sie sich entschließen, Ihren Erstwohnsitz aufzugeben um dauerhaft im Ferienhaus zu wohnen. Denn als solche ausgewiesene Ferienhausgebiete in der Bundesrepublik Deutschland sind sogenannte Sondergebiete. Hier sind gesetzlich gesehen keine Wohnhäuser erlaubt, sondern nur Wochenend- und Ferienhäuser. Ein übereifriger Nachbar könnte sich in diesem Fall bei der Bauaufsichtsbehörde melden, die Ihnen die Nutzung des Ferienhauses als Wohnhaus untersagen würde. Ggf. sollten Sie vor Ort einen auf Baurecht spezialisierten Anwalt konsultieren, der den Einzelfall mit Ihnen prüfen kann und Sie gegenüber den Behörden vertritt.

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