Wer sein Ferienhaus vermieten möchte. hat einige rechtliche Dinge zu beachten. Zur Vermietung unabdingbar ist das Aufsetzen eines Mietvertrages. Alle wesentlichen Bestandteile der Buchung, z.B. Stornierungsgebühren und -fristen, und die individuellen Vereinbahrungen mit dem Mieter müssen Teil des Vertrages sein. Auch sollten die Personendaten des Mieters vollständig darin festgehalten werden - ist der Mieter noch minderjährig bedarf es übrigens noch einer Genehmigung durch den gesetzlichen Vormund. Muster für Ferienhaus-Mietverträge finden Sie im Internet, im Idealfall sollten Sie Ihren Mietvertrag noch von einem Rechtsberater auf Vollständigkeit prüfen lassen. Ebenfalls nützlich ist eine Inventarliste, die bei der Übergabe der Wohnung gemeinsam mit dem Mieter durchgesehen wird, sodass man prüfen kann, dass nichts fehlt oder kaputt ist und im Zweifelsfall schnell den Schuldigen ausfindig machen kann.
Der Urlauber muss sich an die im Mietvertrag festgelegten Modalitäten halten, aber Sie haben Ihm gegenüber ebenfalls Pflichten. Ein wichtiges Stichwort ist die Verkehrssicherungspflicht des Vermieters - das heißt, es obliegt Ihrer Verantwortung, dass der Mieter in der Wohnung keinen Schaden erleidet, etwa durch ungesicherte Stromkabel, Asbest in den Wänden, Ziegel, die vom Dach fallen oder Eisglätte und Schnee auf den Wegen vor dem Haus. In solchen Fällen stehen die Chancen gut, dass Sie Schadensersatz zahlen müssen. Den können die Mieter übrigens auch fordern, wenn Sie Ihr Ferienhaus versehentlich doppelt, also im gleichen Zeitfenster an zwei verschiedene Parteien vermieten. Also genau Buch führen über die Buchungen.
Mit Ihrer Anzeige auf Unterkunft.de wollen Sie natürlich aus der Masse herausstechen und die Interessenten mit allen Mitteln von den Qualitäten Ihres Hauses überzeugen. Es ist verständlich, dass Sie dabei nur die positiven Seiten und Vorzüge besonders herausstellen möchten, aber dabei sollte natürlich nicht zu grob übertrieben oder Angaben hinzugedichet werden. Bedenken Sie, dass Mieter oft sehr kritisch und genau hinschauen, wie es mit dem Wahrheitsgehalt der Versprechungen Ihrer Anzeige steht. Ebenfalls sehr wichtig: Wenn Sie sich keiner Qualitätsprüfung unterzogen haben, behaupten Sie auch nicht, dass Ihr Ferienhaus beispielsweise eine "Drei Sterne"-Unterkunft ist. Auch wenn Sie von dem Wahrheitsgehalt dieser Einschätzung überzeugt sind, handelt es sich bei einer solchen Aussage um eine Vorgabe falscher Tatsachen, nämlich dass die Unterkunft offiziell mit Sternen zertifiziert wurde.