Entgegen landläufiger Vermutungen ist eine Ferienwohnungsbuchung nicht erst verbindlich, sobald man den Mietvertrag unterschrieben hat oder eine Anzahlung überwiesen hat. Sobald man eine Buchungsanfrage an einen Vermieter gestellt hat und dieser zusagt, ist die Wohnung bereits verbindlich gebucht. Wer ab diesem Zeitpunkt doch wieder von der Buchung zurücktreten will, muss in jedem Fall Stornierungsgebühren zahlen. Wie hoch diese sind, hängt davon ab, wie frühzeitig vor der Reise storniert wurde. 10 bis 20 Prozent des Reisepreises muss man jedoch als Verlust einplanen.
Um mit einem anderen Gerücht aufzuräumen: Die Buchung muss auch nicht schriftlich erfolgen, um verbindlich zu sein. Auch eine telefonische Buchung kann als solche geltend gemacht werden - denn ein Beherbergungsvertrag ist nicht formgebunden, er kann also auch mündlich entstehen. Auch wenn Sie eine Wohnung "reservieren" und dann wieder absagen können Sie zu Stornierungszahlungen herangezogen werden - schließlich hat der Vermieter die Wohnung für Sie freigehalten und kann durch Ihre Absage finanziellen Verlust erlitten haben.
Wenn Sie Kontakt mit einem Vermieter aufnehmen, aber noch nicht buchen möchten sollten Sie also zur Sicherheit betonen, dass Sie sich nur unverbindlich informieren, damit es nicht zu Missverständnissen kommt. Beachten Sie, dass die Buchungsanfragen, die Sie auf Unterkunft.de an die Vermieter stellen, verbindlich sind - auch wenn Sie beim Bietenmodell ein Gebot abgeben und der Vermieter zustimmt, liegt eine verbindliche Buchung vor.