Für viele 16- und 17-Jährige ist die Vorstellung, mit ihren Eltern in den Urlaub zu fahren, nicht mehr sonderlich attraktiv. Viel lieber möchte man gemeinsam mit den gleichaltrigen Freunden verreisen - doch dafür gibt es einige Einschränkungen. Denn Unter-18-Jährige sind in Deutschland rechtlich gesehen noch nicht voll geschäftsfähig - dazu gehört, dass man keine Mietverträge unterschreiben darf, auch nicht, wenn Sie zeitlich begrenzt auf eine oder zwei Wochen sind.
Man benötigt also, wenn man noch nicht volljährig ist, auf jeden Fall das Einverständnis der Eltern bzw. des Erziehungsberechtigten, denn diese müssen an der Stelle des Minderjährigen den Mietvertrag unterschreiben und sich verpflichten, im Falle von Schäden zu haften. Bei mehreren Jugendlichen reicht es nicht, wenn nur eine Elternpartei ihr Einverständnis gibt - jeder einzelne Mitreisende benötigt den Segen seines Erziehungsberechtigten.
Doch auch wenn alle Eltern einverstanden sind, kann es Schwierigkeiten geben - denn viele Vermieter weigern sich grundsätzlich, Ihr Objekt an Minderjährige zu vermieten. Dahinter steckt die (oft sicherlich nicht unberechtigte) Befürchtung, die Jugendlichen könnten die Freiheit der Ferienwohnung für ausschweifende Partys nutzen und die Wohnräume in beschädigtem und vermüllten Zustand hinterlassen. Manche Vermieter akzeptieren sogar erst Mietpersonen, die über 20 oder 21 sind.
Wenn einer der potentiellen Mieter schon volljährig ist, beispielsweise ein 19-Jähriger mit seiner 17-jähriger Freundin eine Ferienwohnung mieten möchte, stimmen viele Vermieter schon eher zu. Es reicht jedoch nicht aus, wenn dieser sich als "Aufsichtsperson" zur Verfügung stellt - die Eltern der minderjährigen Person müssen trotzdem noch schriftlich ihr Einverständnis geben. Das entsprechende Schriftstück sollte der oder die Jugendliche während des Urlaubs immer dabei haben, um auf der sicheren Seite zu sein.