Wenn man eine Ferienwohnung bucht, ist es durchaus üblich, dass der Vermieter sofort mit der Buchung eine erste Anzahlung verlangt - für beide Seiten stellt diese Zahlung eine Sicherheit dar, dass die andere Partei sich nicht doch noch für eine andere Wohnung bzw. für einen anderen Mieter entscheidet. Das Verlangen einer Anzahlung an sich ist also zulässig, nur darf diese nicht allzu hoch sein, wie ein Gerichtsurteil im Jahre 2011 entschieden hat. Demnach sind um die 20 Prozent des Endpreises (bei 400 Euro für eine Woche also 80 Euro) als Anzahlung zulässig, 40 Prozent und mehr sind jedoch definitiv zuviel - denn je mehr man bereits im Voraus bezahlt hat, desto weniger Druckmittel hat man später, wenn der Vermieter sich nicht an Vereinbarungen hält.
Verlangt ein Vermieter also mehr als 20 Prozent des Mietpreises als Anzahlung, sollten Sie nachfragen, wodurch sich die Höhe der Forderung genau begründet. Wenn der Vermieter darauf keine Antwort hat, sollten Sie ihn darauf hinweisen, dass eine Anzahlung von mehr als 20 Prozent nicht angemessen ist. Im gleichen Urteil wurde übrigens befunden, dass es angemessen ist, wenn der komplette Reisepreis 30 Tage vor Reiseantritt verlangt wird.