Ist ein Ferienhaus ein Gewerbe?

Das kommt auf den Einzelfall an. Verdienen Sie mit Ihrem Ferienhaus im Jahr mehr als 24.500 Euro? In diesem Fall kommen Sie nicht drum herum, ein Gewerbe anzumelden, da ab dieser Grenze die Gewerbesteuerpflicht besteht. Auch die Bettenanzahl ist wichtig, hier liegt die Grenze jedoch recht hoch: In einem Fall hat das Gericht entschieden, dass ein Angebot von 10 Ferienwohnungen mit insgesamt 55 Betten auf jeden Fall gewerblich ist. Wenn Ihr Bettenangebot und ihr Einkommen durch die Vermietung unter diesen Werten liegt, gilt das Vermieten einer Ferienwohnung grundsätzlich erst einmal als private Vermögenswaltung und nicht als Gewerbe.

Rechtliche Vorgaben beachten

Es gibt jedoch bestimmte Kriterien, die die Vermietung des Ferienhauses gesetzlich gesehen zu einem Gewerbe machen können. Hierzu zählt vor allem, wie ähnlich Ihr Ferienhaus einem Hotelbetrieb ist. Ein Indiz dafür ist, dass Sie externe Mitarbeiter beschäftigen, die für die Betreuung der Gäste und die Reinigung der Zimmer zuständig sind. Hotelähnlich wird Ihre Anlage auch dadurch, dass Sie kurzfristig Mieter aufnehmen, bzw. dass das Ferienhaus wie eine Pension oder eben ein Hotel permanent in einem Zustand gehalten wird, der es erlaubt, jederzeit spontan Gäste aufzunehmen. Hierbei handelt es sich dann um eine "hotelmäßige Anbietung". In diesem Fall müssen Sie also unter Umständen ein Gewerbe anmelden.

Weitere Indizien für gewerbliche Tätigkeit sind, dass Ihr Ferienhaus in einem beliebten Urlaubsgebiet liegt oder eine Feriendienstorganisation für die Verwaltung des Hauses zuständig ist. Ein Zutreffen von einzelnen dieser Kriterien bedeutet nicht zwangsläufig, dass Sie gewerblich vermieten, vielmehr muss sich dafür der Gesamteindruck einer nachhaltigen, selbstständigen und von Gewinnstreben getragenen Vermietung ergeben. So oder so können Sie bis zu einem Umsatz von 17.500 Euro pro Jahr immer noch die Kleinunternehmerregelung für sich in Anspruch nehmen. Ihr Vorteil als Kleinunternehmer ist, dass Sie von den Gästen keine Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer) erheben müssen, die aktuell 7% beträgt. Dadurch können Sie ihr Ferienhaus möglicherweise günstiger anbieten als Ihre Mitbewerber.

Sie sind Urlauber & Zimmersuchender?

Dann schauen Sie unten in unserem Ratgeber für Mieter!

Hinweis

Unsere Artikel und Empfehlungen wurden mit großer Sorgfalt recherchiert und verfasst. Bitte beachten Sie, dass wir jedoch keine Gewähr für Vollständigkeit, Aktualität und Richtigkeit übernehmen können. Für eventuelle Schäden oder Mängel, die aus der Benutzung dieser Beiträge, Artikel oder Empfehlungen entstehen, übernehmen wir keine Haftung.